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Martin Luther und die Reformation

Lucas Cranach d. Ä., Martin Luther und Katharina von Bora, 1529Lucas Cranach d. J., Martin Luther und Katharina von Bora, Wittenberg 1529, Öl und Tempera auf Holz, je 37,5 x 23,5 cm (Hessisches Landesmuseum, Darmstadt, GK 73)

Lucas Cranach d. Ä., Martin Luther und Katharina von Bora, 1529Lucas Cranach d. J., Martin Luther und Katharina von Bora, Wittenberg 1529, Öl und Tempera auf Holz, je 37,5 x 23,5 cm (Hessisches Landesmuseum, Darmstadt, GK 73)

Martin Luther (1483–1546) legte mit der Veröffentlichung seiner 95 Thesen gegen den Ablasshandel an 31. Oktober 1517 den Grundstein für die Reformation. Während des Reformationsjubiläums 2017 erinnert das Wien Museum, dass die Residenzstadt Wien für mehr als fünfzig Jahr mehrheitlich protestantisch war. Wenn auch Kaiser und Landesherren katholischen Glaubens waren, so bekannte sich der niederösterreichische Adel mehrheitlich zum Protestantismus. Der evangelische Kultus wurde in Wien bekämpft, während vor den Toren der Stadt protestantische Gemeinden – wie Hernals – aufblühten. Die Ausstellung im Wien Museum zeigt konfessionelle Spaltung und religiöse Spannungen mit ihren politischen, sozialen und kulturellen Verflechtungen.

Luthers 95 Thesen bis zum Augsburger Religionsfrieden

Mit der Veröffentlichung seiner 95 Thesen gegen den Ablasshandel begründete Martin Luther die Reformation. Der 1483 geborene Luther hatte nach dem Besuch der Elementarschule an der Universität Erfurt sein Grundstudium absolviert (1501–1505).1 Wenige Wochen nachdem er als Magister artium das juristische Studium begonnen hatte, trat er nach dem Bekehrungserlebnis von Stotternheim ins Kloster der Augustiner-Eremiten ein. Luther wurde 1507 zum Priester geweiht und studierte an der neu gegründeten Universität Wittenberg Theologie (ab 1508). Schon 1513 begann er seine Lehrtätigkeit als Professor für Bibelauslegung, daneben wurde er 1514 zum Prediger an der Stadtkirche und ein Jahr später zum Distriktvikar (Klosteraufsicht innerhalb des Ordens) berufen.

Sola gratia – sola fide – sola scriptura

Um 1512 muss der von einem ungewöhnlich starken Sündenbewusstsein getriebene Martin Luther sich zu einer neuen Auslegung des Römerbriefes 1,17 LUT und der iustitia dei durchgerungen haben. Seiner Ansicht nach wäre die Heilsgewissheit nur durch die Gnade Gottes (gratia dei), den Glauben an das Wort Gottes (sola fide) und die Offenbarung der Heiligen Schrift (sola scriptura) zu erreichen. Keine Gegenleistung könnte die Gnade Gottes hervorrufen. Die Lektüre von Texten Augustins bestätigten Luthers Ansatz (Turmerlebnis), der diese neu gewonnenen Überzeugungen anfangs nur in seinen Vorlesungen und seinem innersten Kreis verbreitete.

Dabei wäre es vielleicht auch geblieben, wenn nicht der Dominikaner Johann Tetzel, begleitet von einem Vertreter der Bankiersfamilie Fugger, in Brandenburg den Ablass eingetrieben hätten. Gründe dafür waren der Bau der Peterskirche in Rom unter Papst Leo X. sowie die Ambitionen von Albrecht von Brandenburg. Der 23-jährige Sohn des Kurfürsten von Brandenburg war bereits Erzbischof von Magdeburg und Administrator von Halberstadt – er spekulierte aber aus politischen Gründen auf das Erzbistum Mainz. Um die von der Kurie dafür verlangten Palliengelder und Dispensgebühren zahlen zu können, nahm er einen Kredit bei den Fuggern auf. Papst Leo X. gewährte dem ambitionierten Kirchenfürsten für die drei Diözesen eine Ablasslizenz auf acht Jahre. Die erwirtschafteten Beträge sollten zur Hälfte nach Rom geschickt werden und an die Fugger gehen, um den Kredit zurückzubezahlen. Tetzel verkaufte die Ablassbriefe ohne Skrupel: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegefeuer in den Himmel springt.“ Reue und Buße waren nicht mehr vonnöten. Das veranlasste Martin Luther zur Abfassung seiner 95 Thesen über den Ablass, die er an seine Vorgesetzten schickte, um den Missstand zu beseitigen. Der berühmte Thesenanschlag am Hauptportal der Schlosskirche in Wittenberg ist nicht nachzuweisen, er wurde erstmals von Melanchthon 1546 erwähnt. Wahrscheinlicher ist, dass Luther, der keine Antwort von den Bischöfen in Brandenburg und Mainz erhalten hatte, sie Ende Oktober 1517 an Freunde versandte. Im November musste das Flugblatt bereits nachgedruckt werden, im Dezember erschien es auf Deutsch. Die Resonanz in den deutschsprachigen Gebieten war enorm! Einer von wenigen erhaltenen Erstdrucken aus dem Jahr 1517 ist in der Ausstellung „Brennen für den Glauben“ zu sehen.

Der Bruch mit Rom erfolgte in den folgenden Jahren: „Sermon von Ablass und Gnade“ (1518), die Flucht vom Reichstag in Augsburg (12.–14.10.1518, Flucht am 21.10.) und die Leipziger Disputation vom 4. bis 14. Juli 1519 gegen Eck. Im Jahr 1520 veröffentlichte Martin Luther drei große Schriften, in denen er die Grundzüge seiner Theologie vorstellte und sich zum Wortführer der antirömischen Opposition machte. Ein Nationalkonzil sollte die dringend notwendige Kirchenreform durchführen:

  • „An den Adel christlicher Nation“
  • „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“
  • „Von der Freiheit eines Christenmenschen“
    • Allgemeines Priestertum
    • Ablehnung des päpstlichen Primats
    • Bibelauslegung durch jeden Christen
    • Beschränkung der Sakramente auf die biblisch begründbare Taufe, Buße und Abendmahl
    • Rechtfertigungslehre: sola gartia – sola fide – sola scriptura

Im Dezember 1520 verbrannte Martin Luther die Bulle des Papstes, der ihm eine Frist von sechzig Tagen einräumte, um zu widerrufen. Dem päpstlichen Schreiben folgte die Achterklärung des Kaisers. Im Wormser Edikt 1521 forderte der Reichstag die Ächtung Luthers und seiner Anhänger, die Verdammung seiner Lehre und befahl die Vernichtung aller Schriften des Reformators. Die Durchsetzung dieser Forderungen scheiterte schon zu Beginn an der hohen Zustimmung der Bevölkerung, die, so der päpstliche Legat Aleander im Februar 1521 gestand, zu neunzig Prozent hinter Luther standen, und auch die restlichen zehn Prozent waren der Kurie nicht positiv gestimmt. Da einige Reichsstände wie Kursachsen, Hessen und mehrere Reichsstädte (dazu noch das Herzogtum Preußen, das aber nicht zum Reich gehörte) die Reformation unterstützten, hatte Luther auch wirtschaftliche und politische Macht gewonnen. Vor allem der sächsische Kurfürst Friedrich der Weise unterstützte Luther persönlich. Der Reformator selbst verschwand als bärtiger „Junker Jörg“ in der Wartburg und übersetzte die Bibel ins Neuhochdeutsche, wobei seine Wortschöpfungen bis heute im Sprachgebrauch zu finden sind.

Bereits am Nürnberger Reichstag 1524 und am Speyrer Reichstag 1526 wurde klar, dass das Wormser Edikt nicht durchgesetzt werden konnte. Bis ein Konzil die Glaubensfragen klären würde, sollte jeder „für sich also zu leben, zu regieren und zu halten, wie ein jeder solches gegen Gott und kaiserliche Majestät hofft und vertraut zu verantworten“. Die Stände nutzten diese Formulierung, um auf ihren Territorien in Kirchenordnungen das Kirchenwesen neu zu ordnen, was auch dringend nötig war. Die „Deutsche Messe und Ordnung der Gottesdienste“ (1526) und „Großer und Kleiner Katechismus“ (1528) gaben Luthers Vorstellungen von der vereinheitlichten Lehre vor. Die Landesherren wurden zu „Notbischöfen“ gemacht und standen an der Spitze der Landeskirchen. Sie ernannten geistliche Würdenträger (incl. der Pfarrer) und beaufsichtigten alle geistlichen Angelegenheiten, beraten von einem Konsistorium. Dies hatte auch zur Folge, dass das Kirchengut großteils dem Besitz des Landesherrn zugeschlagen wurde. Auf dieser wirtschaftlichen Basis sollten die Gehälter für die Pfarrer, der Unterhalt der Schulen und die Armenpflege finanziert werden. So mancher (z.B. der Schwedenkönig Gustav I.) sanierte damit aber auch den Staatshaushalt.

Schmalkaldischer Bund bis zur Schlacht von Mühlberg

Ende der 1520er und Anfang der 1530er Jahre verschärfte sich die Spannung zwischen Katholiken und Protestanten, wie die Anhänger Luthers und Calvins nun genannt wurden. Auf Druck von Ferdinand hoben die altgläubigen Stände den Beschluss von 1526 auf und wollten das Wormser Edikt verschärft anwenden. Im Jahr 1530 leitete Kaiser Karl V. den Reichstag von Augsburg persönlich und entschied, dass alle reformerischen Schriften durch die „Confutatio“ von Eck widerlegt wären. Der Status quo von 1520 sollte wiederhergestellt werden.

Die Protestanten reagierten darauf mit der Gründung des Schmalkaldischen Bundes 1531. Darin verbanden sich die reformierten zu einer Defensivallianz, die ein gemeinsames Heer finanzierte und Kontakte zu Franz I. aufnahm. Die Einladung zum Konzil von Trient (Dezember 1545) lehnten die Protestanten kategorisch ab. Sie lehnten die allgemeine Kirchenversammlung als „nicht allgemein, nicht frei, nicht christlich“ ab. Doch der Kaiser benötigte die Unterstützung der Protestanten für die Türkenkriege und setzte die Gerichtsverfahren gegen die Protestanten aus. Erst der Friede mit Frankreich von 1544 und der Waffenstillstand mit den Osmanen von 1545 änderte die Situation wieder. Die nunmehr erstarkten Protestanten verloren jedoch aufgrund direkter Bestechung einiger ihrer Mitglieder an Stärke. Herzog Moritz von Sachsen aus der albertinischen Linien wurde Kurfürst, und Philipp von Hessen aus einer Bigamie-Affäre begnadigt. Im Jahr 1547 unterlag der Schmalkaldische Bund den Truppen Kaiser Karls V. bei Mühlberg. Die sächsischen Kurfürsten wurden gefangen genommen, Philipp von Hessen verhaftet und die religiös-politische Opposition zerschlagen. Der Kaiser ließ sich daraufhin als siegreicher General von Tizian porträtieren.

Das Augsburger Interim 1548 wurde direkt vom Kaiser diktiert und beinhaltet eine verbindliche Bekenntnisgrundlage für die Protestanten. Die beiden einzigen Zugeständnisse waren die Gewährung des Laienkelchs und die Befreiung vom Zölibat für inzwischen verheiratete Priester. Die Frage, wie mit den inzwischen säkularisierten Kirchengütern umgegangen werden sollte, wurde geschickt umgangen. Erneut war der Vertrag nicht durchsetzbar. Im Passauer Vertrag von 1552 schrieben die rebellierenden Fürsten unter der Führung von Moritz von Sachsen mit Ferdinand den Status quo erneut fest. Der Kaiser war in der Zwischenzeit aus Deutschland geflohen.

Augsburger Religionsfriede

Erst der Augsburger Religionsfriede von 1555 regelte alle strittigen Punkte. Es enthält sieben wichtige Bestimmungen:

  1. Reichs-rechtliche Anerkennung der Protestanten, soweit sie die „Confessio Augustana“ anerkannten. Die evangelischen Landeskirchen konnten sich auf Basis einer konfessionellen Koexistenz entwickeln.
  2. Ausschluss von Calvinisten, Zwinglianern und allen Sekten
  3. Konfessionelle Einheitlichkeit der Territorien wurde den Reichsständen garantiert. Die Bevölkerung musste sich dem Bekenntniswechsel der Landesherren anschließen: „cuius regio eius religio“. Allerdings durfte sie auch auswandern (ius emigrandi).
  4. Die seit dem Interim rekatholisierten Städte wurden verpflichtet, in Zukunft beiden Konfessionen die Religionsausübung zu gestatten.
  5. Alle säkularisierten Gebiete blieben protestantisch
  6. Ein geistlicher Reichsfürst musste bei Konfession alle Ämter niederlegen (reservatum ecclesiasticum). Es durfte dann vom Kapitel ein katholischer Nachfolger gewählt werden.
  7. Declaratio Ferdinanea: Einige evangelische Untertanen von geistlichen Fürsten durften ihre Konfession behalten (landsässige Ritter, Landstände). Das wurde von katholischer Seite nicht anerkannt.

Damit war Mitte des 16. Jahrhunderts die von Martin Luther initiierte Glaubensspaltung rechtlich abgesichert, auch wenn in den folgenden Jahrzehnten enorme Spannungen zwischen den Konfessionsparteien auszutragen waren.

Martin Luther: Bilder

  • Lucas Cranach der Ältere, Kardinal Albrecht von Brandenburg als Hl. Hieronymus in der Studierstube, 1526, Öl und Tempera auf Holz (Florida, State University Sarasota)
  • Lucas Cranach d. J., Friedrich der Weise von Sachsen, 1527, Öl auf Holz, 40 x 27 x 0,7 cm (Hessischen Landesmuseums Darmstadt)
  • Lucas Cranach d. Ä., Martin Luther und Katharina von Bora, 1529, Öl und Tempera auf Holz, 37,5 x 23,5 cm (Hessisches Landesmuseum, Darmstadt, GK 73)
  • Lucas Cranach d. J., Philipp Melanchthon, 1532 (München)
  • Lucas Cranach d. J., Schmerzensmann, um 1537 (Brixen, Diözesanmuseum)

Wien nach Luther

Protestantismus in Wien? Für mehr als fünfzig Jahre war die Residenz der Habsburger mehrheitlich protestantisch, obwohl Ferdinand I. die Konfession bekämpfte. Sein Sohn Maximilian II. vertrat eine gemäßigte Haltung und sympathisierte mit dem Gedankengut des Protestantismus. Die erzkatholischen Kaiser Rudolf II. und Ferdinand II. setzten die Rekatholisierung durch. Die Ausstellung im Wien Museum ist aber mehr als eine Darstellung der Konfessionsgeschichte. Mit Blick auf die Universität, Kunst und Kultur am Hof, etc. steht „Wien in der Renaissance“ im Zentrum der Erzählung.
  1. Siehe Ilja Mieck, Europäische Geschichte der Frühen Neuzeit, Stuttgart 1994, S. 102–110.
Alexandra Matzner
Gründerin von ARTinWORDS * 1974 in Linz, Studium der Kunstgeschichte, Geschichte und Romanistik in Wien und Rom. Seit 1999 Kunstvermittlerin in Wien, seit 2004 Autorin für verschiedene Kunstzeitschriften. Jüngste Publiktionen entstanden für das Kunsthaus Zürich, Schirn Kunsthalle Frankfurt, Albertina und Belvedere in Wien.